… Im Wasser und im heiligen Geist wurdest du getauft. Der Herr vollende an dir, was er in der Taufe begonnen hat …
- aus dem Ritus zum Begräbnis -
Der Tod ist immer ein tiefer Einschnitt ins Leben. Wer das Sterben eines nahestehenden Menschen betrauert, dem scheint vieles andere nebensächlich. Ein naher, ein geliebter Mensch ist nicht mehr da und kann durch nichts und niemand ersetzt werden. Dies zu begreifen und zu akzeptieren fällt sehr schwer. Viele Fragen, die man sich stellt, bleiben unbeantwortet. Auch wir als Kirche sind oft sprachlos vor dem Leid, das spürbar wird.
Der Glaube an Jesus Christus gibt uns Trost in dem Gedanken, dass der verstorbene Mensch in Gottes Händen geborgen ist und für ihn ein neues Leben beginnt.
Wir möchten Ihnen dabei helfen, in guter und würdiger Weise Abschied zu nehmen von Ihrem Verstorbenen.
Falls dies bis dahin noch nicht geschehen sein sollte, so ist nun ein Arzt zu rufen, der den Tod feststellen und dokumentieren muss. Sodann wäre auch der Kontakt mit einem Beerdigungsinstitut angezeigt, das mit Ihnen die weiteren Schritte abspricht.
Wer nicht möchte, dass ein Verstorbener sofort aus dem Kreis der Familie oder seiner vertrauten Umgebung abgeholt wird, hat die Möglichkeit, ihn bis zu 36 Stunden nach dem Tod zu Hause zu behalten ( § 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Leichenwesen). Eine solche Zeit kann hilfreich sein, weil sie nach aller Aufregung und Betriebsamkeit ein bewusstes Abschiednehmen und Verarbeiten der Trauer möglich macht.
(Im „Gotteslob“, unserem Gebet- und Gesangbuch, gibt es für diesen Zeitraum auch eine Gebetshilfe, mit der eine kleine Feier gestaltet werden kann.)
Der Bestatter wird sich nach der Kontaktaufnahme mit Ihnen umgehend mit der Pfarre in Verbindung setzen, um den Termin einer Trauerfeier und weitere Wünsche des Verstorbenen oder der Familie abzustimmen. Wir ermutigen Sie, eine Entscheidung zu treffen, die dem Anliegen Ihres verstorbenen Angehörigen sowie Ihren Wünschen entspricht.
In unserer Pfarrgemeinde gibt es an allen Werktagen vor allem folgende Möglichkeiten für eine Trauerfeier:
Die letztgenannte Form werden von für den Beerdigungsdienst durch unserem Bischof Beauftragten oder von einem Geistlichen wahrgenommen. Nur bei der Verbindung mit einer Eucharistiefeier fällt eine Gebühr von 10,- € an.
Sollten Sie vor Ihrer Entscheidung noch Fragen zur Form der Feier haben, sind wir gerne bereit, Ihnen in einem Gespräch weiterzuhelfen. In jedem Fall werden wir von unserer Seite vor der Feier mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Für die Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Formen: die Erdbestattung (im Sarg) und die Urnenbestattung. In der Regel ist hier der Wille des Verstorbenen entscheidend. Diese Wünsche stimmen Sie bitte mit dem Beerdigungsinstitut ab. Dieses wird auch darüber informieren, welche Art von Gräbern es gibt (beispielsweise Reihengräber/Wahlgräber/Tiefengräber).
Die Kirche legt großen Wert darauf, dass das Gedächtnis der Verstorbenen gepflegt wird. So ist es wichtig, dass es einen Ort gibt, – das Grab – an den wir zurückkehren können, um der Verstorbenen zu gedenken, wo ihr Name zu lesen ist und sie so in der Erinnerung bleiben. Auch deshalb ist von einer anonymen Bestattung aus guten Gründen abzuraten.
Das Gedächtnis der Verstorbenen pflegen wir auch in der Feier des Gottesdienstes. Dies können die Angehörigen in fast jeder Feier der Messe erbitten. Der Name des Verstorbenen wird dazu in den Pfarrbrief aufgenommen und in der Feier verlesen. So ist er für die ganze betende Gemeinde noch einmal gegenwärtig. Besondere Gedenken sind das ‚Sechswochenamt’ und das ‚Jahrgedächtnis’. Darüber hinaus gedenken wir aller Verstorbenen der letzten zwölf Monate in einer besonderen Feier am Abend des Allerseelentags. Derjenigen Verstorbenen, für die es eine kirchliche Trauerfeier gab, wird jeweils am folgenden Sonntag in der Messfeier gedacht. Außerdem wird für sie ein kleines Gedenkkreuz aufgehängt.